Zugang zu Leistungen der DFA für neue Klient:innen
Ratsuchende, die sich erstmalig an die DFA wenden, nutzen bitte die nachfolgend aufgelisteten Möglichkeiten der "Telefonischen Kurzberatung":
DFA Zürich: Montag bis Freitag 10 - 12h KURZBERATUNG unter Tel. 044 / 298 60 80, zuerich@dfa.ch. Ansonsten erreichen Sie uns täglich (ausser Mi-Nachmittag) von 10-12h / 14-16h unter derselben Nummer.
DFA Winterthur: Dienstag bis Donnerstag 14h - 16h KURZBERATUNG unter 052 / 213 50 20, winterthur@dfa.ch.
DFA Uster: Donnerstag / Freitag 10h - 12h und 14h - 16h unter 044 / 941 02 03, uster@dfa.ch.
Ratsuchende, die bereits eine zugewiesene Beratungsperson haben, kontaktieren diese bitte über deren direkte Telefonnummer (wie auf der individuellen Visitenkarte vermerkt).
Die DFA bietet Beratungstermine vor Ort weiterhin nur nach telefonischer Vereinbarung an - unter Einhaltung der einschlägigen Hygiene- und Abstandsmassnahmen. Die DFA setzt ein Schutzkonzept um, das Klient*innen und Mitarbeiter*innen vor Ansteckung schützt.
Die niederschwelligen Angebote "Treffpunkt" in Zürich / Uster und "Atelier" in Winterthur (Schreibunterstützung für Bewerbungen) sowie die juristische Montags-Kurzberatung (vor Ort) in Zürich und die Kurzberatungen (vor Ort) Di/Do in Winterthur werden bis auf weiteres nicht angeboten, da wir die Anzahl der Ratsuchenden nicht steuern und entsprechend die Einhaltung der Abstandsregeln nicht gewährleisten können.
Ratsuchende mit Bedarf nach Schreibunterstützung melden sich bitte telefonisch beim DFA-Standort ihrer Wahl.
Beachten Sie auch die "CORONA-Links" mit aktuellen Informationen.