FAQ



Darf die Arbeitgeberin im Arbeitszeugnis etwas Schlechtes über mich schreiben?

Ja, das Arbeitszeugnis kann infolge der Wahrheitspflicht auch negative Tatsachen (z.B. deliktisches Verhalten am Arbeitsplatz) und Beurteilungen enthalten, sofern sie für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers erheblich sind, es sich also nicht um einzelne nicht charakteristische Vorfälle oder unwichtige Kleinigkeiten handelt.

 

Im Übrigen besteht zwar kein Anspruch auf ein gutes Zeugnis oder auf bestimmte Formulierungen, aber auf ein durchschnittliches, „normal anständiges“ Zeugnis, sofern der Arbeitnehmer nicht eine überdurchschnittliche bzw. die Arbeitgeberin nicht eine unterdurchschnittliche Leistung nachweisen kann.