FAQ



Was kann ich tun, wenn ich mit meinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden bin?

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzten, um eine Änderung zu erreichen. Dabei ist es empfehlenswert, eigene Vorschläge einzubringen und diese zu begründen (bspw. gestützt auf erfolgte Mitarbeiterbeurteilungen oder sonstige Leistungsnachweise). Hierbei ist zu beachten, dass zwar kein Anspruch auf bestimmte Formulierungen besteht, aber auf ein durchschnittliches, «normal anständiges» Zeugnis - ausser Sie können überdurchschnittliche oder die Arbeitgeberin kann unterdurchschnittliche Leistungen nachweisen.

 

Ist die Arbeitgeberin zu keiner Änderung des Arbeitszeugnisses bereit, gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder kann eine blosse Arbeitsbestätigung verlangt werden, welche nur Auskunft über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses gibt. Dies empfiehlt sich aber nur bei kurzen Arbeitsverhältnissen (bis zu 3 Monaten). Die andere Möglichkeit ist das Einreichen einer Berichtigungsklage mittels Schlichtungsgesuch beim zuständigen Friedensrichter (am Arbeitsort oder am Wohnsitz/Sitz der Arbeitgeberin). Mit dieser Klage kann eine Änderung des Arbeitszeugnisses verlangt werden, wobei der Klage ein Formulierungsvorschlag mit Begründung beigelegt werden sollte. Lassen Sie sich diesbezüglich rechtlich beraten.