FAQ



Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber die Arbeitgeberbescheinigung nicht ausfüllt?

Der Arbeitgeber ist gemäss Art. 20 AVIG und Art. 88 AVIG gesetzlich verpflichtet, die Arbeitgeberbescheinigung am Ende des Arbeitsverhältnisses bzw. auf Verlangen des Arbeitnehmers innerhalb einer Woche aus- und zuzustellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können Sie ihn mit eingeschriebenem Brief (siehe Musterbrief «Arbeitgeberbescheinigung einfordern») unter Ansetzung einer kurzen Frist mahnen.

 

Bei weiterem Ausbleiben der Arbeitgeberbescheinigung muss diese von der Arbeitslosenkasse unter Androhung von Sanktionen eingefordert werden. Dafür müssen Sie der Arbeitslosenkasse nachweisen können, dass Sie den Arbeitgeber mittels Einschreiben erfolglos gemahnt haben. Es empfiehlt sich daher, dass Sie der Arbeitslosenkasse den Mahnbrief an den Arbeitgeber umgehend nach Fristablauf schicken und sie ersuchen, die Arbeitgeberbescheinigung direkt beim Arbeitgeber einzufordern.