FAQ



Muss ich Überstunden machen?

Grundsätzlich müssen Sie nur das vertraglich vereinbarte Arbeitspensum verrichten. Unter folgenden Voraussetzungen sind Sie aber ausnahmsweise zur Leistung von Überstunden verpflichtet (Art. 321c Abs. 1 OR):

 

  • Betriebliche Notwendigkeit: Die Überstunden müssen betrieblich notwendig sein, weil z.B. ausserordentlich viel Arbeit anfällt oder diese dringend ist.

 

  • Zumutbarkeit: Überstunden müssen Ihnen nach Treu und Glauben zugemutet werden können. Ob dies der Fall ist, hängt sehr vom Einzelfall ab. Bspw. ist bei Arbeitnehmenden in einem Teilzeitpensum zu beachten, dass sie neben der Teilzeitstelle noch andere Verpflichtungen haben können.