FAQ



Muss eine Kündigung schriftlich erfolgen?

Nein, grundsätzlich reicht eine mündliche Kündigung oder auch eine Kündigung per SMS oder E-Mail, ausser die Schriftlichkeit der Kündigung wurde vertraglich vereinbart oder ist durch GAV oder NAV vorgesehen. Schriftlichkeit ist nur dann eingehalten, wenn eine eigenhändige Unterschrift vorliegt. Die Übermittlung per E-Mail ist somit nicht ausgeschlossen, die Nachricht müsste aber eine «qualifizierte elektronische Signatur» tragen oder in Form einer unterzeichneten PDF-Datei verschickt werden. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich jedoch so oder so, schriftlich mit eingeschriebenem Brief zu kündigen.

 

Für weiterführende Aspekte rund um Kündigung verweisen wir auf unser "Merkblatt Kündigung" - klicken Sie auf den nachstehenden Link.