FAQ



Kann mir grundlos gekündigt werden?

Ja, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber frei entscheiden, ob er einen Arbeitnehmer weiter beschäftigt oder nicht (Kündigungsfreiheit). Es gibt jedoch gewisse Gründe, welche eine Kündigung missbräuchlich machen (Art. 336 OR). Darunter fallen beispielsweise sogenannte Rachekündigungen, die nur ausgesprochen werden, weil berechtigte Ansprüche geltend gemacht wurden.

 

Enthält die Kündigung keine Begründung, so haben Sie Anspruch auf eine schriftliche Begründung der Kündigung (Art. 335 Abs. 2 OR). Der Kündigungsgrund ist relevant für die Abklärungen der Arbeitslosenkasse, da diese prüft, ob die Kündigung selbstverschuldet ist oder nicht. Im Falle einer selbstverschuldeten Kündigung kann die Arbeitslosenkasse den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung vorübergehend einstellen.

 

Für weiterführende Aspekte rund um Kündigung verweisen wir auf unser "Merkblatt Kündigung" - klicken Sie auf den nachstehenden Link.