FAQ



Kann einer kranken oder schwangeren Arbeitnehmerin fristlos gekündigt werden?

  1. Arbeitnehmenden kann auch während der gesetzlichen Sperrfristen (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, Militärdienst, etc.) fristlos gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne von Art. 337 OR vorliegt. Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis, auch wenn sie ungerechtfertigt erfolgte.

 

Für weiterführende Aspekte rund um Kündigung verweisen wir auf unser "Merkblatt Kündigung" - klicken Sie auf den nachstehenden Link.