FAQ



Muss ich arbeiten, wenn der Arbeitgeber meinen Lohn nicht zahlt?

  1. Nein. Bei Lohnrückständen ist die Arbeitsverweigerung gestützt auf Art. 82 OR zulässig. Gemäss Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Zürich müssen Sie den Arbeitgeber aber vor der Arbeitsverweigerung abmahnen und die Arbeitsverweigerung androhen.

Wichtig: Wenn Sie wegen Lohnrückständen die Arbeit verweigern, kann der Arbeitgeber Ihnen deshalb nicht fristlos kündigen. Die versäumten Arbeitsstunden müssen nicht nachgeholt werden und Ihr Lohnanspruch bleibt gewahrt.

 

Siehe Merkblatt «Vorgehen bei fehlendem Lohn».