FAQ
Muss ich arbeiten, wenn der Arbeitgeber meinen Lohn nicht zahlt?
- Nein. Bei Lohnrückständen ist die Arbeitsverweigerung gestützt auf Art. 82 OR zulässig. Gemäss Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Zürich müssen Sie den Arbeitgeber aber vor der Arbeitsverweigerung abmahnen und die Arbeitsverweigerung androhen.
Wichtig: Wenn Sie wegen Lohnrückständen die Arbeit verweigern, kann der Arbeitgeber Ihnen deshalb nicht fristlos kündigen. Die versäumten Arbeitsstunden müssen nicht nachgeholt werden und Ihr Lohnanspruch bleibt gewahrt.