FAQ
Bezahlt mir jemand ausstehende Löhne, wenn der Arbeitgeber Konkurs geht?
- Ja. Durch die Insolvenzentschädigung der Öffentlichen Arbeitslosenkasse am Sitz des Arbeitgebers haben Sie Anspruch auf die Bezahlung des Lohns für geleistete Arbeit für die letzten vier Monate. Die Auszahlung der Insolvenzentschädigung ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen und an die Einhaltung von Fristen geknüpft (Art. 51 ff. AVIG).