FAQ



Darf im Arbeitszeugnis auf ein Zwischenzeugnis verwiesen werden?

Nein, der Verweis auf ein Zwischenzeugnis im Schlusszeugnis ist unzulässig. Gestützt auf den Grundsatz der Einheitlichkeit darf der Arbeitgeber in einem Schlusszeugnis nicht auf allfällige früher ausgestellte Zwischenzeugnisse verweisen. Der Arbeitnehmer hat Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, welches fair, differenziert und wohlwollend über die gesamte Anstellungszeit Auskunft erteilt.